Universitäre Juristenausbildung

Typ: Artikel

Juristen haben in der Zeit des Nationalsozialismus an der Entrechtung, Deportation und Vernichtung des deutschen und europäischen Judentums mitgewirkt. Ein Beispiel für von der Ideologie des Nationalsozialismus geprägte Gesetze ist etwa das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933, das jüdische Beamte und Angestellte aus dem öffentlichen Dienst und damit auch aus der Justiz ausschloss. Mit der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", die die Grundrechte außer Kraft setzte, wurde zuvor schon am 28. Februar 1933 die Demontage des Rechtstaates in Gang gesetzt.

Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom 15. September 1935 verbot nicht nur die Eheschließung zwischen Juden und Nicht-Juden, als "Rassenschande" war darüber hinaus auch jedes Verhältnis zwischen ihnen strafbar. Auf diesem Gesetz fußte somit maßgeblich die systematische Ausgrenzung der jüdischen Deutschen. Schlimmstes Unrecht wurde zu geltendem Recht.

Mit den "Nürnberger Rassegesetzen" vom September 1935 erreichte die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung ihren vorläufigen Höhepunkt, bevor die Deportation der als 'Juden' definierten Menschen und ihre massenhafte Ermordung im Holocaust begann.

Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass angehende Juristinnen und Juristen heute schon im Laufe ihres Studiums über die Mechanismen und den Missbrauch des Rechts im Nationalsozialismus aufgeklärt und sensibilisiert werden. An den Universitäten werden junge Menschen ausgebildet, die später an verantwortungsvoller Stelle arbeiten werden, beispielsweise als Richterinnen und Richter oder als Beschäftigte in der Verwaltung. Aber auch Rechtsanwältinnen und -anwälte sind wichtige, unabhängige Organe der Rechtspflege. Daher sollten alle Juristinnen und Juristen zumindest in Grundzügen über im Nationalsozialismus die Mechanismen des nationalsozialistischen Rechtssystems das Wirken von Juristen darin Bescheid wissen.

Auf die Initiative von Herrn Dr. Klein hat daher die Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens am 18. November 2019 auf ihrer 2. Sitzung in München beschlossen, "die Justizministerinnen und -minister aus Bund und Ländern [zu bitten], das Thema des NS-Unrechts in die universitäre Juristenausbildung zu implementieren und in diesem Zusammenhang eine Änderung des § 5a Absatz 2 des Deutschen Richtergesetzes zu prüfen."

Weitergehende Informationen zum Thema bietet die Bundeszentrale für politische Bildung zum Beispiel hier.