Felix Klein: „Mit diesem Urteil hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er nicht duldet, wenn Menschen angegriffen werden, weil sie Juden sind und sich gegen Antisemitismus einsetzen“
Pressemitteilung 17.04.2025
Anlässlich der Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen einen 23 Jahre alten Mann, der am 2. Februar 2024 den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin-Mitte so heftig attackiert hat, dass das Opfer eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung davontrug, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein:
„Das Gericht ist heute zu einem guten und gerechten Urteil gekommen.
Dem Täter konnten antisemitische Beweggründe für seinen gewalttätigen Angriff nachgewiesen werden, weshalb – so das Gericht - eine Bewährungsstrafe für die Tat nicht in Betracht gekommen sei. Das liegt daran, dass in diesem Verfahren der Paragraf 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch zum Tragen kam, wonach antisemitische Beweggründe des Täters bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen sind. Ich selbst hatte mich seinerzeit für diese Erweiterung des Paragrafen 46 StGB aus dem Jahr 2021 eingesetzt.
Dieses Verfahren hat deutlich gezeigt: Um erfolgreich gegen Antisemitismus vorzugehen, ist die wirksame Ahndung antisemitischer Straftaten unverzichtbar. Das setzt voraus, dass sowohl die Ermittlungsbehörden wie auch die Gerichte antisemitische Beweggründe und Motive als solche erkennen und diese im Rahmen der Strafzumessung Beachtung finden. Ich hoffe daher sehr, dass von diesem Prozess das Signal ausgeht:
Das Erkennen und auch Benennen von menschenverachtenden Motiven, wie etwa Antisemitismus oder auch Rassismus, ist insbesondere für die Opfer dieser Straftaten von hoher Bedeutung. Mit diesem Urteil hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er nicht duldet, wenn Menschen angegriffen werden, weil sie Juden sind und sich gegen Antisemitismus einsetzen.“